21.09.2009   Die Petition an den Deutschen Bundestag bezüglich de facto Domain- und email-Enteignung ist online. Mitunterzeichnung möglich >>> hier

 


 

Heute am 10.09.2009 Antwort per mail von “Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz” auf mein Schreiben vom 18.08.09

Sehr geehrter Herr Weber,

Frau Staatsministerin Dr. Merk hat mich mit der Beantwortung Ihrer E-Mail vom 18. August 2009, in der Sie Ihre Erfahrungen mit einem Urteil des Landgerichts München I zu einer Internet-Domain schildern, beauftragt.

Vorab muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es dem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Organ der Justizverwaltung wegen der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und Art. 85 der Verfassung des Freistaates Bayern) verwehrt ist, gerichtliche Verfahren zu überprüfen oder richterliche Entscheidungen abzuändern, aufzuheben oder auch nur zu bewerten. Eine Überprüfung oder gar Abänderung des von Ihnen angeführten Urteils des Landgerichts München I ist daher nicht möglich. Gerichtliche Urteile können nur im Rechtsmittelweg durch andere Gerichte geändert werden.

Gleiches gilt für die Problematik, ob im konkreten Fall Ihre verfassungsmässigen Rechte verletzt wurden. Auch diese Frage kann nur von anderen Gerichten, in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht, geklärt werden. Soweit Sie exorbitante Abmahnungs- und Streitwertkosten ansprechen, kann ich Ihnen mitteilen, dass zur Zeit in einer Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums, in der auch Bayern vertreten ist, geprüft wird, ob im Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb(UWG) neue Regelungen zur Unterbindung von Abmahnungsmissbrauch nötig sind. Dabei ist auch Diskussionsgegenstand, inwieweit eine Verminderung des finanziellen Anreizes von Abmahnungen möglich und sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüssen

gez. *****

Regierungsrätin

( Hier wird nur der entsprechende Text des pdf-Schreibens ohne weitere Namen veröffentlicht.. Original-Schreiben im geschlossenen Bereich. )


 

Am 20.08.2009 geht ein Schreiben an Frau Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, bei der Europäischen Kommission. Frau Reding hat sich kürzlich erfolgreich gegen “Roaming-Abzocke” im Mobilfunkbereich eingesetzt. siehe hier >>> Video

 

 

 


 

Am 19.08.2009 erfolgt ein Schreiben an Frau Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin

 


 

18.08.2009  email an die Bayerische Staatsministerin für Justiz und Verbraucherschutz

 

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Dr. Merk,

mit Interesse nehme ich nach dem Besuch der entsprechenden Internet-Seite zur Kenntnis, dass Ihr Ministerium offenbar auch dem email-Schriftverkehr den Vorzug gibt, da auf der vorhandenen Anschrift-Seite keine Faxnummer aufgeführt ist.

Sie können sich vorstellen, dass ich auch die Annehmlichkeiten der email-Kommunikation zu schätzen weiß und daher meine mehr als 5 Jahre lang genutzte email-Adresse noch etwas länger behalten möchte, genauso wie meine Internet-Domain die ebenso lange unbeanstandet in Gebrauch ist..

Leider sieht das das Landgericht München I nicht so und hat am 13.08.2009 ein Urteil "Im Namen des Volkes" ( wobei ich bisher niemanden aus dem Volk getroffen habe der dieses Urteil begreift ) gegen mich erlassen  (AZ.: 9 HKO-5942/09 ) das de facto die Enteignung meiner Domain und email-Adresse bedeutet.

In Ihrem Grusswort schreiben Sie auch "Justiz soll nicht abschrecken. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen."

Aufgrund des gegen mich ergangenen Urteils frage ich mich aber mittlerweile, ob in unserem Rechtssystem noch alles stimmt ...

- wenn ein Rechtsanwalt mit einer einmaligen Abmahnung in der Länge von nicht mal einer DIN A4 Seite 3560,40 Euro als Honorar beanspruchen kann und er auch noch selber bestimmen darf, wie hoch der Streitwert des Verfahrens ist, der dann anstandslos ( im wahrsten Sinne des Wortes) vom Gericht übernommen wird, wobei sich ja am Streitwert die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen

- wenn zum mündlichen Termin die Rechtsanwälte des Beklagten nicht rechtzeitig (aber telefonisch entschuldigt) 5 Minuten zu spät kommen, weil ein Zug der Deutschen Bahn, aus Stuttgart kommend, ausgefallen ist und dann die Protokollführerin 10 Minuten lang unauffindbar ist, weil sie angeblich nach den zu spät gekommenen Anwälten gesucht hat, die mündliche Verhandlung im Schnelldurchlauf durchgeführt wird, ohne dass das Gericht im entferntesten daran denkt, mehr Zeit zuzugestehen

- wenn ein Gericht aufgrund einer mündlichen Verhandlung von verbleibenden 15 Minuten ( von 30 vorgesehenen) - ohne dass man als Beklagter selber geladen wird, bzw. die Möglichkeit hat sich direkt zu äussern - eine Entscheidung fällt, die geeignet ist, seine Firma wirtschaftlich zu ruinieren.

- wenn ein Gericht über Domainfragen urteilen soll und der Vorsitzende während der mündlichen Verhandlung allen Ernstes äussert, man hätte ja aus Abgrenzungsgründen statt der Domain “weber-hydraulic.com” die Domain “F(punkt)weber-hydraulic.com betreiben können, wobei ja jedem Kind das sich im Internet auskennt, bestens bekannt ist, dass das Zeichen “Punkt” innerhalb der webadresse technisch gar nicht möglich ist.

- wenn nach jahrelanger ( mehr als 5 Jahre ) unbeanstandeter Nutzung einer domain mit der dazugehörigen mailadresse, plötzlich jemand kommt und sich das alles" unter den Nagel reissen" will und dazu auch noch vor Gericht in allen Punkten Recht bekommt ?

- wenn jemand eine Domain kassieren kann, ohne irgendwie nachweisen zu müssen, dass er durch die Existenz dieser Domain in irgendeiner Weise geschädigt wurde, sondern im Gegenzug der Beklagte noch geschäftlich "die Hosen runterlassen soll” und seinerseits nachweisen muss, inwieweit er jemanden geschädigt hat oder nicht, wo doch sonst jedem Mörder und anderen Kriminellen anhand von Fakten erst nachgewiesen werden muss, was sie verbrochen haben. Anscheinend haben in unserem Rechtssystem bestimmte Domain-Betreiber weniger Rechte als Kriminelle.

-wenn ein Gericht die Freigabe einer Domain verfügt, womit dann auch automatisch die damit zusammenhängende email-Adresse verloren geht und dem Gericht bewusst ist, dass damit in der Folge das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG verletzt wird, da sich über die Jahre Hunderte von Kontakten angesammelt haben und nach einem Freigabeurteil nicht sichergestellt werden kann, dass nicht Dritte Zugriff auf persönliche, geschäftliche und geheime mails und Daten bekommen.

Wie aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes -BVerfG - Beschluss vom 16. Juni 2009 – 2 BvR 902/06 – ersichtlich, ....

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090616_2bvr090206.html

    Zitat:

    “ ..Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf dem Mailserver des Providers wendete. Zwar greifen diese Maßnahmen in das verfassungsrechtlich gewährleistete Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG ein. Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der §§ 94 ff. StPO rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, wenn dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird...”

 ist das Bundesverfassungsgericht der Meinung, dass email unter das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG fällt, wobei ein rechtsstaatlicher Eingriff auf die email aus straffrechtlichen Gründen zulässig ist ( was so auch in Ordnung ist )

Was lernen wir aber daraus: Laut Landgericht München I, muss eine angebliche Domainrechtsverletzung ein so schweres Verbrechen sein, dass dies neben der de facto Enteignung der streitgegenständlichen Domain(s) sogar eine de facto Enteignung der email-Adresse rechtfertigt.Wo bleibt hier das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismässigkeit, wenn man dem Gericht ohnehin angeboten hatte, die weitere Verwendung der streitgegenständlichen Domains zu unterlassen.

Dieser Vorgang ist für mich ein Grund in Kürze, eine entsprechende online-Petition an den Deutschen Bundestag zu richten, um gerade bei Rechtsstreitigkeiten um Internet-Domains eine gewisse Rechtssicherheit durch eine einheitliche Gesetzgebung zu initieren. Wobei ich auf möglichst viele Mitpetenten und mediale Unterstützung hoffe, die bereits eingesetzt hat

Der gesamte Fall ist übrigens auf der Domain www.franzweber.de dokumentiert.

Ich würde mir wünschen, dass auch aus Ihrem Hause entsprechende Initiativen kommen würden, die in Zukunft solche Streitigkeiten mit exorbitanten Abmahnungs- und Streitwertkosten auf ein nachvollziehbares Maß reduzieren würden, und die Beklagten vor solch nicht nachvollziehbaren Urteilen schützen.

Mit freundlichen Grüssen

Franz Weber
Hydraulik und Technikvertrieb

 

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