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In dieser Domainstreitigkeit erfolgte am 24.06.2010 eine weitere Gerichtsverhandlung vor dem OLG (Oberlandesgericht) München.
Das Urteil wurde noch am selben Tag verkündet.
(Begründung folgt später)
Kernpunkte des Urteils sind:
- der Freigabeanspruch der Gegenseite bezüglich der streitgegenständlichen Domain(s) wurde abgewiesen.
- Ansprüche aus der eingetragenen Marke der Gegenseite sind nicht relevant.
Somit trägt dieses Urteil auch zu mehr Rechtssicherheit für Domainbetreiber mit bei und stärkt die Bedeutung von Domains auch gegenüber eingetragenen Marken.
Alles in allem soweit ein guter Erfolg !
Ob damit der Rechtssteit hiermit zu Ende ist, oder es ggf. noch eine Fortsetzung vor dem BGH ( Bundesgerichtshof ) gibt steht noch nicht fest.
Da das OLG sich in der Urteilsfindung aber bereits an der ständigen aktuellen Rechssprechung beim BGH orientiert hat, ist die Zulassung einer Revision beim BGH eher unwahrscheinlich.
Die Gegenseite ( Weber-Hydraulik GmbH ) hatte in der Zwischenzeit etwas voreilig eine Firma in Indien gegründet und zwar erstmalig in der englischen Schreibweise:
Weber-Hydraulic India Ltd. >>>>
http://www.weber.de/hydraulik/de/html/weber-indien.php
Dazu gibt es seit Dezember 2009 auch die entsprechende Domain
www.weber-hydraulic.in
http://www.who.is/whois/weber-hydraulic.in/
Jetzt wird erstmalig offensichtlich, worum es bei dem ganzen Rechtsstreit überhaupt geht. Hatte die Gegenseite bisher immer behauptet, es würde ihr um eine Namens- und Markenrechtsverletzung gehen, ist mittlerweile sonnenklar, dass sie meine Top-Level-Domain www.weber-hydraulic.com für ihre Internationalisierungsstrategie benötigen würde.
Mittlerweile hat sich ergeben, dass die Gegenseite weiter fleissig dabei ist, sich weltweit entsprechende Domains zu sichern. Alle mit Verweis auf die deutsche Domain.
weber-hydraulic.in Indien
weber-hydraulic.ru Russland
weber-hydraulic.pl Polen
weber-hydraulic.com.br Brasilien
weber-hydraulic.asia Asien
weber-hydraulic.cn China
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