Aufgrund des erstinstanzlichen Gerichtsurteils vom 13.08.09, hier alle Infos über die Domain-Rechtsstreitigkeit

-  Weber-Hydraulik GmbH, Güglingen >>>  www.weber.de

gegen

-  Franz Weber, Hydraulik und Technikvertrieb, Hohenau >>> www.Franz-Weber-Hydraulik.de

In dieser Domainstreitigkeit erfolgte am 24.06.2010 eine weitere Gerichtsverhandlung vor dem OLG (Oberlandesgericht) München.

Das Urteil wurde noch am selben Tag verkündet.

(Begründung folgt später)

 

Kernpunkte des Urteils sind:

- der Freigabeanspruch der Gegenseite bezüglich der streitgegenständlichen Domain(s) wurde abgewiesen.

- Ansprüche aus der eingetragenen Marke der Gegenseite sind nicht relevant.

Somit trägt dieses Urteil auch zu mehr Rechtssicherheit für Domainbetreiber mit bei und stärkt die Bedeutung von Domains auch gegenüber eingetragenen Marken.

Alles in allem soweit ein guter Erfolg !

Ob damit der Rechtssteit hiermit zu Ende ist, oder es ggf. noch eine Fortsetzung vor dem BGH ( Bundesgerichtshof ) gibt steht noch nicht fest.

Da das OLG sich in der Urteilsfindung aber bereits an der ständigen aktuellen Rechssprechung beim BGH orientiert hat, ist die Zulassung einer Revision beim BGH eher unwahrscheinlich.

Die Gegenseite ( Weber-Hydraulik GmbH ) hatte in der Zwischenzeit etwas voreilig eine Firma in Indien gegründet und zwar erstmalig in der englischen Schreibweise:

Weber-Hydraulic India Ltd. >>>> 

http://www.weber.de/hydraulik/de/html/weber-indien.php

 

Dazu gibt es seit Dezember 2009 auch die entsprechende Domain

www.weber-hydraulic.in

http://www.who.is/whois/weber-hydraulic.in/

 

Jetzt wird erstmalig offensichtlich, worum es bei dem ganzen Rechtsstreit  überhaupt geht. Hatte die Gegenseite bisher immer behauptet, es würde ihr um eine Namens- und Markenrechtsverletzung gehen, ist mittlerweile sonnenklar, dass sie meine Top-Level-Domain  www.weber-hydraulic.com für ihre Internationalisierungsstrategie benötigen würde.

 

Mittlerweile hat sich ergeben, dass die Gegenseite weiter fleissig dabei ist, sich weltweit entsprechende Domains zu sichern. Alle mit Verweis auf die deutsche Domain.

weber-hydraulic.in  Indien

weber-hydraulic.ru  Russland

weber-hydraulic.pl  Polen

weber-hydraulic.com.br  Brasilien

weber-hydraulic.asia  Asien

weber-hydraulic.cn  China

 

 

...”Wer auf das Haus seines Nachbarn oder dessen Lage neidisch ist, kann sich darüber natürlich maßlos ärgern. Er kann aber auch aktiv werden und sagen "Ich bin soviel bekannter als Du, ich sollte in diesem Haus am Berg über der Stadt mit dem großen Swimmingpool wohnen und Deine Freundin sollte mich verwöhnen und nicht Dich". Allerdings würde er mit solch einer Äußerung nur Gelächter hervorrufen – und Empörung, denn natürlich stehen ihm weder Freundin, noch Gehalt oder Arbeitsplatz des Nachbarn zu.

In Internetdingen sieht die Rechtssprechung dies jedoch anders: Hier darf man das schöne Häuschen nicht behalten, wenn es dem des mächtigen Nachbarn zu ähnlich geraten ist. Das Hinterhältige dabei ist, dass hier oft seit Jahren bewohnte Häuser innerhalb weniger Tage zwangsgeräumt werden. Und der anschließend einziehende neue Besitzer dann die Post des vorherigen Inhabers erhält, denn einen Nachsendedienst wie die Post kennt das Internet nicht.”...

Auszug aus dem Artikel:  "Im Zweifelsfall gegen den Angeklagten" Wolf-Dieter Roth 02.08.2004

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/17/17757/1.html

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“...Mit Internet und Email stehen Rechtsanwälte schon traditionell auf Kriegsfuß: Der Email fehlt bislang die rechtsverbindliche Unterschrift, die digitale Signatur ist bis heute dazu ungeeignet und dank Spam ist Email mittlerweile ohnehin kaum mehr nutzbar, wobei übrigens auch diese moderne Landplage von Anwälten erfunden wurde: Lawrence Canter und Martha Siegel muellten 1994 das Usenet mit auch heute noch nicht ausgestorbener "Greencard Lottery"-Werbung zu und sehen den sich dadurch zugezogenen Hass Zehntausender Internetnutzer bis heute als großen kommerziellen Erfolg an. Ebensowenig verstehen manche Juristen, dass es nach dem Ende der DDR ebenso wenig ein Recht auf anderer Leute Mailbox gibt wie eines, deren Briefpost zu lesen (Email-Klau ueber den Weg des Domainklaus ist legal). Die Abneigung der Netiziens gegen Anwälte ist also sachlich gut fundiert....

...  ”Doch nun entpuppt sich unerwartet ein junger Anwalt mit seiner Doktorarbeit als Idealist: Deren Thema lautet nämlich Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet”. Dr. Martin Bahr spricht aus, was die meisten seiner Kollegen hartnäckig bestreiten: Weil es so viele Leute gibt, die in Ermangelung eines besseren Berufsziels Jura studiert haben, sind diese weder im Staatsdienst noch als Angestellte unterzubringen, dürfen aber wegen der Standesregeln auch nicht lukrativere Jobs beispielsweise als Putzfrau annehmen, ohne ihre Zulassung zu verlieren, und sollen auch nicht auf der Straße landen. Also lungern sie stattdessen am Datenhighway herum: So, wie das Internet mit Suchmaschinen dem Jurastudenten eine schnellere Recherche erlaubt als das frühere Bücherwälzen, erlaubt es dem Jura-Abzocker auch das schnelle Geld: Er muss nur einen strittigen Begriff in eine Suchmaschine klopfen, anschließend alle gefundenen Websiteinhaber abmahnen und abkassieren. Alternativ kann er auch alle Websites nach fehlenden oder unvollständigen Impressi abklappern. All dies wird im Kollegenkreis akzeptiert. Die von einigen Jurastudenten gewählte Alternative, ihr Online-Geld lieber mit einer Sexsite zu machen, gilt dagegen als unseriös. Verkehrte Welt!

 

Auszug aus dem Artikel:  Abmahner und Absahner: Anwälte packen aus

Wolf-Dieter Roth 15.10.2003   Das Internet als Geldmaschine für Juristen

 http://www.heise.de/tp/r4/artikel/15/15853/1.html

 

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